Interview mit der Vorsitzenden der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften, Frau Elke Monssen-Engberding ======================================= Das folgende Interview wurde von Floyd und Comet von Tension geführt, die es mir freundlicherweise zur Verfügung stellten. B. Kühnast T: Welchen Beruf haben Sie, seit wann sind Sie bei der BPS beschäftigt und wieviele Mitarbeiter hat diese Insti- tution? EM: Ich bin von Beruf Juristin und seit dem 1.3.1991 bie der BPS beschäftigt (Vorgänger: Rudolf Stefen - 65 J.). Wir haben im Moment 9 Mitarbeiter, die zum Teil sich die Filme ansehen müssen und Personal was im Büro tätig ist. T: Haben Sie selber Kinder und falls ja, haben sie einen Computer/Video? EM: Ich habe einen 7 Jahre alten Sohn, der aber noch keinen Computer/Video hat! Er möchte aber gerne einen Computer haben und wenn er 10 Jahre ist, wird er einen bekommen! Im Moment ist er aber noch zu klein, selbst für einen C-64! T: Schildern Sie kurz den Weg einer Indizierung! EM: Die BPS darf nur auf einen Antrag tätig werden! Antragsberechtigt sind die Jugendämter Deutschlands (z. Z. etwa 900)! Sie schicken uns ein ent- sprechendes Medium von dem Sie eine Kopie anfertigen, was in diesem Aus- nahmefall erlaubt ist, da man ja sonst keine (Raub)Kopie ziehen darf und be- gründen kurz warum sie es für jugend- gefährdend halten! Wenn es bei uns angekommen ist, wird es entweder dem 12er-Gremium (da ich nicht alleine entscheide) vorgelegt oder in Fällen offensichtlicher Jugendgefährdung dem 3er-Gremium! Wenn das Gremium es für jugendgefährdend hält, wird diese Ent- scheidung im Bundesanzeiger bekanntge- geben. T: Wie reagieren die Softwarefirmen und Videodistributoren auf die Indizierung ihrer Produkte? EM: Die Reaktionen sind sehr unter- schiedlich! Die Softwarefirmen gehen bei einer Indizierung davon aus, daß ihr Produkt dann als Raubkopie gehandelt wird (Einspruch wird in der Regel wegen der Gerichtskosten nicht erhoben)! T: Was bedeutet Indizierung für Spiele/ Videos bzw. was bedeutet "Bundesweit eingezogen"? EM: Indizierung bedeutet, daß das Medium Kindern und Jugendlichen nicht mehr, Erwachsenen aber jederzeit zugänglich sein soll! "Bundesweit ein- gezogen" heisst, daß diese Medien auch Erwachsenen nicht mehr zugänglich gemacht werden dürfen! T: Gibt es eine Strafe für Videotheken, die sich nicht an die Indizierung hal- ten und falls ja, wie hoch ist diese? EM: Genaue Zahlen haben wir nicht, aber ich weiß aus eigener Erfahrung und der der Polizei daß sich viele Videotheken daren halten! Die meissten Videotheken sind eh nur für Erwachsene und diese passen genau darauf auf, daß keine Kin- der und Jugendliche diese betreten! T: Wie sieht denn nun konkret ihre Ar- beit bei einer Indizierung aus? Wird jedes Spiel bis ans Ende durchgespielt? EM: Wir sind nach den Urteilen des Ver- fassungsgerichtes Köln daran gehalten, alle Videofilme in voller Länge durch- zusehen und alle Computerspiele in seinen wesentlichen Teilen zu spielen (also bis in die letzte Spielstufe)! T: Schaffen Sie es denn immer, ein Spiel bis ans Ende durchzuspielen? EM: Nein, aber wir haben da ein paar Experten, die uns ein bißchen helfen, wie z. B. ein Kollege von meiner frü- heren Tätigkeit, der das fantastisch kann! Aber in einigen Spielen sind wir und auch andere nicht aus der ersten Stufe herausgekommen, es muß also ir- gendeinen Trick geben, um dieses Spiel durchzuspielen! In einem Spiel hat man 32 verschiedene Waffen zur Auswahl, die wohl irgendwie kombiniert werden müs- sen! Aufgrund dessen ist die mathemati- sche Größe von dem, was man probieren muß, sehr groß! T: Wie sieht's denn bei Videos aus? Wie oft müssen Sie sich eine Szene ansehen, um entscheiden zu können, daß dieser Film indiziert werden muß? EM: Zunächst machen wir uns einen Ge- samteindruck des Videofilms! Wir müssen die einzelnen Szenen, aufgrund derer wir die Indizierung angeordnet haben, benennen! T: Im BPS-Report sind auch Filme indi- ziert, die aber schon bei Privatsen- dern, wie RTL plus, liefen (z. B. Ram- bo, Emanuelle)! Was nutzt eine Indizie- rung bei solchen Filmen noch, da sich jeder Jugendliche diese ansehen konnte/ kann (Video!)? EM: Die Filme, die dort liefen, sind um die von uns beanstandeten Szenen ge- kürzt worden! Einmal hatten wir eine Folge der "Schwarzwaldklinik" indi- ziert! Diese Indizierung ist aber auf- gehoben worden, weil wir nicht für das Fernsehen zuständig sind! Wir haben aber ein Verfahren gegen einen Sender laufen, der einen indizierten Film aus- gestrahlt hat! T: Hatten Sie schon mal Alpträume, wo Sie sich doch schon eine Menge Horror- Videos ansehen mußten? EM: Alpträume hatte ich eigentlich noch nicht! Aber es gibt schon ein paar Fil- me, die ich mir kein zweites mal anse- hen würde! T: Wie sieht's denn mit Videoautomaten in der Spielhalle aus? Für die Videoautomaten sind wir nicht zuständig! Dafür gibt es die Automaten- Selbst-Kontrolle (ASK)! Die Spielhallen sind ja nur ab 18 Jahren zugängig und dort, wo jugendliche Zutritt haben, dürfen nur spezielle Automaten (z. B. Sportspiele) aufgestellt werden! T: Vielen Dank für das Interview! Nächsten Monat gibt es dann das ver- sprochene Interview mit dem Software- produzenten ATLANTIS, das leider aus zeitlichen Gründen entfallen mußte.